Willkommen bei der Qualitätsinitiative ServiceQualitéit LETZEBUERG



INHALT

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Stufe II

Qualität umfassend prüfen – Umsetzung in Luxemburg seit 2008

Die Stufe II der „ServiceQualitéit LETZEBUERG“ wurde im Jahr 2008 eingeführt. Seitdem können Sie sich an dieser Stelle für die zweite Stufe des Programms anmelden. Grundsätzliche Informationen können Sie bereits jetzt nachlesen:

Ist das Qualitäts-Gütesiegel Stufe I erreicht, kann Stufe II umgesetzt werden. Die Betriebsleitung gelangt durch intensive Qualitätsprüfungen zu Informationen, die wichtige strategische Entscheidungen ermöglichen. Um in den Besitz des Qualitätssiegels Stufe II zu gelangen, müssen die Instrumente des Programms eingesetzt werden und Ihr Betrieb durch eine Mystery Person (Testkauf durch einen Experten der Prüfstelle) geprüft werden. Wie schon in Stufe I bestimmt der Betrieb selbst, welche Maßnahmen durchgeführt werden sollen. Das Programm bietet Hilfestellung und schreibt nur die einzuleitenden Prozesse vor.

1. Weiterbildung der Qualitäts-Coaches zu Qualitäts-Trainern (Dauer: 1,5 Seminartage)

Die Qualitäts-Coaches werden zu Qualitätstrainern weitergebildet. In dem Seminar erhalten sie umfangreiche Arbeitsinstrumente zur Qualitätsprüfung.


2. Umsetzung der Kursinhalte in Ihrem Betrieb:

Der ausgebildete Qualitäts-Trainer setzt die erlernten Instrumente zur Qualitätsprüfung im Betrieb ein. Die Maßnahmen sind einfach anzuwenden und liefern wertvolle Informationen. Teilnehmende Betriebe erhalten mit dem übersichtlichen Auswertungsbericht wertvolle Vergleichswerte innerhalb der Branche: Sie bekommen die Möglichkeit, ihre Dienstleistungen zu überprüfen, zu sichern und zielgerichtet zu optimieren.


3. Prüfung und Auszeichnung

Das Auszeichnungsverfahren der zweiten Stufe umfasst eine Überprüfung durch eine Mystery-Person, die Auswertung der Instrumente und die Erstellung des Auswertungsberichts sowie die jährliche Prüfung der Aktionspläne.


4. Anmeldung


5. Kosten

Die Prüf-/ Markengebühr für die Auszeichnung der Stufe II ist eine nach Mitarbeiterzahl gestaffelte Gebühr (alle Preise exkl. MWSt):

Für Betriebe mit weniger als fünf Mitarbeitern: 1.695,00 € zzgl. MwSt.
Für Betriebe mit fünf bis 19 Mitarbeitern: 2.595,00 € zzgl. MwSt.
Für Betriebe mit 20 bis 49 Mitarbeitern: 3.495,00 € zzgl. MwSt.
Für Betriebe mit mehr als 50 Mitarbeitern: 4.395,00 € zzgl. MwSt.



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